Packmittel für den Export / IPPC Behandlung
Selbstverständlich bieten wir ihnen die Behandlung Ihrer Paletten nach dem IPPC-Standard für Exportpaletten.
Diese Behandlung ist zwingend erforderlich bei Paletten die für den Export bestimmt sind.
Seit 2004 verfügen wir über 2 Trockenkammern mit einem Volumen von je ca. 140 m³. In diesem Trockenkammern können mit 560 kW Heizleistung je Trockenkammer IPPC Behandlungen und Holztrocknungen von Massivholz schnell und gezielt durchgeführt werden.
Unser Betrieb unterliegt für eine gleich bleibende hohe Qualität unserer Produkte und Behandlung nach IPPC Standard ISPM 15 einer ständigen Überwachung durch das zuständige Pflanzenschutzamt beim Regierungspräsidium Giessen.
Wir sind außerdem in der Lage mit unseren Trockenkammern neuster Generation unsere Produkte einer Hitzebehandlung zu unterziehen und auf eine gewünschte Restfeuchte nach Ihrem Wunsch zu trocknen.
Die Hitzebehandlung nach IPPC Standard ISPM 15 ist für alle ins außereuropäische Ausland zu exportierenden Holzverpackungen zwingend erforderlich.
Im Auftragsfall stellen wir Ihnen selbstverständlich alle dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Protokoll über Hitzebehandlung und Trocknung |
IPPC Zertifikat
| Brennstempel nach IPPC ISPM Nr. 15
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Bei der Hitzebehandlung nach ISPM 15 wird das Holz über 30 Minuten auf eine Kerntemperatur von min 56 °C erwärmt, um eventuell vorhandene Holzschädlinge (z. B. Nematoden, Fadenwürmer) abzutöten. Diese Behandlung oder das Trocknen auf eine gewünschte Restfeuchte (z. B. < 20 %) können wir auch für ihr Holz als Dienstleistung anbieten.
Auch hochwertige Hölzer aus Eiche, Buche oder Bauholz können in unseren Trockenkammern getrocknet werden!
Trockenkammer
| Trockenkammer
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Die notwendige Energie erzeugt unsere Heizungsanlage, die wir CO2-neutral mit unseren Resthölzern und Waldhackschnitzeln betreiben.
Brennmaterial - Holzabfälle | Feuerraum |
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